AGB

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit The Oceans abgeschlossenen Verträge.

I. Geltung

1. The Oceans erbringen ihre vorvertraglichen und vertraglichen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten – sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abbedungen wurden – für alle Rechtsbeziehungen zwischen The Oceans und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie durch The Oceans schriftlich bestätigt werden.

3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widersprechen The Oceans ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch The Oceans bedarf es nicht.

4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

II. Kostenvoranschlag, Angebot

1. Angebote und Kostenvoranschläge der The Oceans sind unverbindlich soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Verbindliche Angebote werden der The Oceans für die Dauer von 14 Tagen aufrechterhalten. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Zeit, so besteht keine Bindung der The Oceans an das Angebot. Der Kunde hat nach Ablauf der Bindungswirkung des Angebotes keinen Anspruch auf eine angebotsgemäße Leistungs- erbringung. The Oceans steht das Recht zu, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zurückzuziehen ohne dass dem Auftragnehmer daraus Ansprüche erwachsen.

3. Sobald abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von The Oceans schriftlich und verbindlich ver- anschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, werden The Oceans den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werk- tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.

4. Eine Kostenüberschreitung von bis zu 15 % erfordert keine gesonderte Verständigung. Diese Kostenvor- anschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

III. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebotes der The Oceans durch den Kunden zustande.

2. Wird ein unverbindliches Angebot oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vom Kunden angenom- men oder erfolgt die Annahme nach Ablauf der Bindungsfrist eines Angebotes oder Kostenvoranschlages, so kommt der Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung der Annahmeerklärung durch The Oceans zustande.

3. Durch The Oceans korrigierte oder abgeänderte Angebote oder Kostenvoranschläge bedürfen zur Be- gründung eines Vertragsverhältnisses einer Annahmeerklärung des Kunden.

IV. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde The Oceans vorab zu einem Casting eingeladen, und kommen The Oceans dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

1. Bereits durch die Annahme der Einladung durch The Oceans treten der potentielle Kunde und The Oce- ans in ein vorvertragliches Verhältnis. Auch diesem vorvertraglichen Verhältnis liegen die gegenständlichen AGB zu Grunde.

2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass The Oceans bereits mit der Konzepterarbeitung für das Casting kos- tenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und musikalischen Teilen, soweit diese Werkhöhe errei- chen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung durch The Oceans ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet und darüber hinaus durch The Oceans ausdrücklich untersagt.

4. Das Konzept enthält darüber hinaus künstlerische und werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe errei- chen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als Ausgangspunkt alles später Hervorgebrachten und somit als auch Ursprung von Werken mit künstlerischem Wert und Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die individuell, originell bzw. eigenartig sind und dem Werk, der Vermarktungsstra- tegie oder dem Projekt ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Schlagwörter, Texte und Textbestandteile, Wortkreationen, Melodien, Tonfolgen, Soundeffekte, Playlists, Demoversionen, Remixes, Coverversionen etc. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von The Oceans im Rahmen des Kon- zeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von The Oceans Ideen präsentiert wurden, die ihm bereits vor der Präsentation bekannt waren, so hat er dies The Oceans binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass The Oceans dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so liegt der Verwendung eine verdienstliche Tätigkeit der The Oceans zugrunde, die einen Honoraranspruch gegenüber dem Kunden be- gründet.

V. Eigentumsrecht und Urheberrecht

1. Alle Leistungen der The Oceans, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Vorent- würfe, Konzepte, Texte, Werbeideen, Tonfolgen, Soundeffekte, Melodien, Demoversionen, Remixes, Coverver- sionen etc), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkbestandteile und Entwurfsori- ginale im Eigentum der The Oceans und können durch The Oceans jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.

2. Die vertraglich geschuldete Leistung wird dem Kunden gegenüber durch Überlassung in einem gängigen Übergabeformat erbracht.

3. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwen- dungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der The Oceans setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von The Oceans dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der The Oceans, so beruht diese Nutzung auf einem jeder- zeit widerrufbaren entgeltlichen Leihverhältnis.

4. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der The Oceans, wie insbesondere deren Weiterentwick- lung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der The Oceans und – soweit die Leistungen eines anderen Urheber betroffen und urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

5. Für die Nutzung von Leistungen der The Oceans, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der The Oceans erforderlich. Dafür stehen The Oceans und gegebenenfalls dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

6. Der Kunde haftet gegenüber The Oceans für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

VI. Kennzeichnung

1. The Oceans sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf The Oceans und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

2. The Oceans ist es unentgeltlich gestattet, die von The Oceans für den Kunden entwickelten und gestal- teten sprachlichen und/oder musikalischen Werke oder Projekte sowie das Logo/die Marke und den Namen/ die Firma des Kunden unter Bezugnahme auf die bestehende oder beendete Geschäftsbeziehung zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. The Oceans verpflichten sich dazu, die Werke oder Projekte erst nach Veröffentlichung durch den Kunden für eigene Zwecke zu verwen- den. Dem Kunden steht ein redaktionelles Vetorecht zu.

VII. Konzerte, Veranstaltungen und Events

1. Werden The Oceans für ein Konzert, eine Veranstaltung oder ein Event gebucht, liegt die musikalische und künstlerische Gestaltung sowie die Darbietung allein in ihrem Ermessen. Dem Kunden sind Stilrichtung und Art der künstlerischen Gestaltung bekannt. Absprachen im Bezug auf den Programmablauf sowie allfällige Musik- wünsche sind ausschließlich im Vorfeld möglich.

2. Mitschnitte des Auftrittes auf Bild- und/oder Tonträgern jeglicher Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der The Oceans. Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu entrichten. Sämtliche Rechte an Mitschnitten/Aufzeichnungen stehen The Oceans zu, die über die Mitschnitte/Aufzeichnungen frei verfügen und diese ohne Zustimmung des Kunden vernichten dürfen.

3. The Oceans sind berechtigt ihren Auftritt vorzeitig zu beenden, wenn eine weitere Darbietung unzumutbar ist. Eine derartige Unzumutbarkeit ist insbesondere bei tätlichen Angriffen auf ein Mitglied, der The Oceans während der Veranstaltung, Zuschauerausschreitungen, mangelhafter Bühnenausstattung, erheblichen Sicher- heitsmängeln, unzureichenden technischen Voraussetzungen, Unwetter etc. gegeben. In einem derartigen Fall bleibt die volle Vergütungspflicht des Veranstalters bestehen, während Ansprüche des Veranstalters gegen- über The Oceans in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden. Das Recht der The Oceans über die vereinbarte Vergütung hinausgehende Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

4. Sollte die Außentemperatur weniger als +5 Grad Celsius betragen, ist zur Sicherstellung der Qualität des Auftrittes sowie dessen Durchführbarkeit, für eine angemessene Beheizung der Bühne durch eine für alle Mit- glieder der The Oceans ausreichende Anzahl an Heizmitteln zu sorgen

5. Der Kunde verpflichtet sich, allen Mitgliedern der The Oceans sowie Tontechnikern und Begleitpersonen Getränke (alkoholisch und antialkoholisch, insbesondere stilles Mineralwasser) in ausreichender Menge und Auswahl und zumindest gutbürgerliche Mahlzeiten auf Kosten des Kunden zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist im Backstagebereich für eine saubere und adäquat ausgestattete, versperrbare der zumindest mit versperrbarem Schrank ausgestattete Garderobe zu sorgen.

6. Befindet sich der Veranstaltungsort mehr als 50 km vom Stadtgebiet der Landeshauptstadt Salzburg ent- fernt, hat der Kunde für die Kosten von Übernachtung und Frühstück aller Mitglieder der The Oceans in einem Hotel zumindest der Kategorie 4**** aufzukommen.

7. Ab Eintreffen bis zur Abreise der The Oceans sorgt der Kunde für die Möglichkeit der sicheren Verwahrung von mitgebrachten Instrumenten, Anlage, Equipment, Garderobe, persönlichen Gegenständen etc. der The Oceans und haftet für allfällige Schäden sowie mögliche Folgeschäden durch unsachgemäße Verwahrung, für durch Dritte verursachte Schäden sowie Diebstahl etc.

8. Der Kunde garantiert, dass es sich bei der jeweils angefragten Veranstaltung weder um eine parteipoli- tische Veranstaltung noch um eine von politischen Parteien nahestehenden Organisationen, Gruppierungen oder Vereinen organisierte oder unterstützte Veranstaltung handelt. Steht die Veranstaltung in einem politi- schen Zusammenhang, so ist darauf vom Kunden vorab schriftlich hinzuweisen und das schriftliche Einverständ- nis der The Oceans einzuholen. Andernfalls sind The Oceans berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden und der Kunde im Gegenzug verpflichtet, das gesamte Honorar zuzüglich allenfalls zusätz- lich entstandener Kosten unmittelbar nach Rechnungslegung durch The Oceans zu begleichen

VIII. Zahlungskonditionen, Rechnungslegung

1. Sämtliche durch The Oceans vorgelegten Rechnungen sind mit Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig.

2. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Projektabschnittes bzw. nach dem Auftritt. Bis zur voll- ständigen Bezahlung bleiben alle an den Kunden gelieferten Werke, Werkbestandteile sowie musikalische und sprachliche Arbeitsergebnisse, auch wenn sie (noch) keine Werkhöhe erreicht haben, Eigentum der The Oceans. Im Falle einer Erstbeauftragung sind 30% der Projektsumme/Gage im Vorhinein zur Zahlung fällig.

3. The Oceans behalten sich vor, die Ausführung von Aufträgen bis zur Bezahlung offener Rechnungen zu- rückzustellen.

4. The Oceans sind berechtigt, die Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Leistungen mit sofortiger Wir- kung zu untersagen.

5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behalten sich The Oceans für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung auch nur eines Teilbetrages oder einer Nebenforderung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der The Oceans aufzurech- nen.

7. Werden mehrere Lösungsvorschläge oder alternative Entwürfe vorgelegt, so ist jeweils nur ein vom Kun- den ausgewählter Entwurf durch das Entgelt abgegolten. Bei Inanspruchnahme mehrerer Alternativentwürfe ist für jede Variante ein gesondertes Honorar zu entrichten. Hinsichtlich nicht übernommener Entwürfe ist der Kunde zur Geheimhaltung verpflichtet und es ist dem Kunden untersagt, nicht übernommene Lösungsvor- schläge selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.

8. Alle Leistungen der The Oceans sowie die Überlassung urheber- und kennzeichenrechtlicher Nutzungs- rechte, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen.

9. Mangels anderer Vereinbarung im Einzelfall haben The Oceans für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der markt- üblichen Höhe.

10. Der Kunde trägt nach Vorlage der Belege durch The Oceans die tatsächlich angefallenen Reisekosten für Mitglieder von The Oceans für Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen im Auftrag des Kunden, die in einer Rich- tung über 3 Stunden am Stück hinausgehen, werden Flüge in der Business Class und Bahnreisen in der ersten Klasse gebucht und in Rechnung gestellt.

11. Aufträge, die The Oceans im Auftrag des Kunden an Dritte vergibt, werden mit einem Aufschlag von 15 % vom Netto-Auftragswert in Rechnung gestellt.

IX. Haftung, Gewährleistung, Verzug

Haftung

1. Die Überprüfung von werblichen Aussagen auf ihre werbe,- marken-, verwaltungs- urheber- und wettbe- werbsrechtliche Unbedenklichkeit, obliegt der dem Kunden. Die Haftung der The Oceans entfällt vollständig für dem Produkt oder der Leistung vom Kunden zugeschriebene Eigenschaften sowie für vom Kunden vorge- gebene oder ausdrücklich genehmigte Inhalte oder Aussagen.

2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der The Oceans und die ihrer Mitglieder, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolge- schäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertrags- abschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässig- keit hat der Kunde zu beweisen. Soweit die Haftung der The Oceans ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

3. Der Kunde trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung – auch witterungsbedingter Einschränkungen oder Unmöglichkeit der Durchführung – einschließlich der Vorbereitungen, des Aufbaus, der Durchführung der Veranstaltung und des Abbaus.

  1. Die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) wird zulasten des Kunden ausgeschlossen.

  2. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls

aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der The Oceans. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

6. Das Irrtumsanfechtungsrecht des Kunden wird, ausgenommen bei grob fahrlässiger Veranlassung, aus- geschlossen.

7. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von vorstehenden Haftungsregelungen ausdrücklich nicht erfasst.

Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber The Oceans gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

Verzug

1. Befinden sich The Oceans in Verzug, so steht dem Kunden nur dann ein schriftlich auszuübendes Rücktrittsrecht zu, wenn er The Oceans vorab schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen ge- setzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


2. Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszinssatz 9,2% über dem Basiszinssatz. The Oceans bleibt die Gel- tendmachung eines höheren (Verzugs)Schadens gegenüber dem Kunden vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt sind The Oceans berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von zumindest € 40,00 oder die tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Rechte und For- derungen bleibt davon unberührt.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden können The Oceans sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung stellen.

X. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich The Oceans über sämtliche Unternehmens-, Markt- und Produktdaten, über Marketingziele sowie alle im Rahmen der Projekte vorgesehenen, für den Kunden relevanten Maßnahmen zeitgerecht zu informieren und The Oceans die erforderlichen Unterlagen, Dokumente, Materialien etc. in ge- eigneter Weise bzw geeigneten Formaten zur Verfügung stellen.

2. Der Kunde wird The Oceans unverzüglich von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, ver- zögerten, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder angepasst werden müssen oder verzögert werden.

3. Der Kunde hat alle Leistungen der The Oceans (insbesondere alle Vorentwürfe, Demoversionen, elektro- nische Dateien, Konzepte, Tonfolgen, Soundeffekte, Melodien etc.) unverzüglich zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten Leistungen als vom Kunden genehmigt.

4. Der Kunde hat The Oceans bei einseitigem Abbruch oder einseitiger Änderung bereits in Auftrag gege- bener Arbeiten – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch The Oceans – die bis dahin erbrach- ten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der The Oceans be- gründet ist, hat der Kunde The Oceans darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters sind The Oceans bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der The Oceans, schad- und klaglos zu halten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind The Oceans unverzüglich voll- ständig zurückzustellen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung ver- traglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte, die schriftliche Zustimmung der The Oceans einzuholen. The Oceans sind nicht verpflichtet, ihre Zustimmung zur Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte zu erteilen.

XI. Interessenwahrungspflichten, Konkurrenz- und Abwerbungsverbot

1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen unterliegen The Oceans keiner wie immer gearteten Be- schränkung in der Bearbeitung gleicher oder ähnlicher Projekte unterschiedlicher Kunden.

2. Der Kunde verpflichtet sich, Konkurrenten der The Oceans, ohne vorherige Absprache mit The Oceans weder zu Präsentationen aufzufordern noch solche anzunehmen oder Konkurrenten zu beauftragen.

XII. Geheimhaltung

1. Der Kunde und The Oceans verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen.

2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und technisches Wissen, welche/s jeweils wechselseitig zugänglich gemacht werden/wird oder im Zuge der Auf- tragserfüllung zugänglich werden/wird. Davon ausgenommen sind Unterlagen, Daten und technisches Wissen, die/das zum Zeitpunkt, in dem sie zugänglich werden, bereits öffentlich bekannt waren.

3. Der Kunde und The Oceans verpflichten sich, jenen an der Vertragsabwicklung Beteiligten, insbesondere Mitarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Aushilfen und Subunternehmer, die notwendigerweise oder im Zuge der Vertragserfüllung von vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen, eine gleichartige Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen und alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung der vertraulichen Informa- tionen zu treffen. Soweit Informationen in diesem Rahmen weitergegeben werden, werden sie als vertrauliche Informationen weitergegeben und dürfen nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung verwendet werden.

4. Jede Verwertung von Informationen, Tatsachen und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, zu ande- ren Zwecken als der Vertragserfüllung ist sowohl dem Kunden als auch The Oceans und allen an der Vertrags- abwicklung beteiligten Personen, die einer der Vertragspartien zuzurechnen sind, ausdrücklich untersagt.

5. Der Kunde und The Oceans haben alle zweckmäßigen Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten, sowie auch hinsichtlich der im Zusammenhang mit der Erfüllung und Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt gewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu treffen.

XIII. Termine und Fristen

1. Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als Richtwert und bleiben unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. durch The Oceans schriftlich zu bestätigen.

2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der The Oceans aus Gründen, die diese nicht zu vertreten haben, wie zB Ereignisse beruhend auf höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse oder aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, ruhen die Leistungsverpflich- tungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Fristen entsprechend (Fortlaufshemmung).

XIV. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ordentliche Kündigung

1. Bei Veranstaltungen bzw Events, deren Leistungszeit genau bestimmt ist und hinsichtlich derer das Leis- tungsinteresse des Kunden an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden ist, ist der Kunde sofern dies schrift- lich vereinbart wurde, berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Beginn der Veranstaltung zu kündigen. In diesem Fall sind The Oceans von jeder weiteren Leistungspflicht befreit und berechtigt, dem Kunden nachstehende Prozentsätze der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr in Rech- nung zu stellen. Wahlweise können The Oceans dem Kunden anstelle der Stornogebühren alle bereits erbrach- ten Leistungen in Rechnung stellen. Das Wahlrecht zwischen Verrechnung der Stornogebühr und Verrechnung der erbrachten Leistungen liegt ausschließlich bei The Oceans.

a. bei Kündigung acht bis vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: a. 50% der Vergütung
a. bei Kündigung vier bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin:

75% der Vergütung
a. bei Kündigung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin:

100% der Vergütung

2. Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Vertragsverhältnis kann sowohl vom Kunden als auch durch The Oceans unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich ge- kündigt werden. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen und angefallene Kosten hat der Kunde jedenfalls zu vergüten.

3. Der Kunde trägt bei Ausübung des Kündigungsrechts jedenfalls die Kosten der Herstellung oder des Erwerbs von Produkten oder Werken sowie die Kosten der Beauftragung von Fremddienstleistern und -liefe- ranten, soweit Erwerb, Herstellung oder Beauftragung ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Veran- staltungs- bzw Eventzweck erfolgt sind. Hinsichtlich der Kosten für von The Oceans bezogene Fremdleistungen gilt dies jedoch nur insoweit, als diese nicht mehr gekündigt werden können. Bei Kündigungsmöglichkeit sind die Kosten mit den vom fremden Dienstleister geltend gemachten Ansprüchen zuzüglich dem vereinbarten Aufschlag beschränkt.

4. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits begonnene Leistungen werden auch dann als erbracht und abgeschlossen berechnet, wenn der Kunde darauf verzichtet, dass ihm die Teilleistung zur Ver- fügung gestellt wird bzw. darauf, diese zu nutzen.

Außerordentliche Kündigung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Kunde und/oder The Oceans berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.
Wichtige Gründe, die The Oceans zur Vertragsauflösung berechtigen sind:

1. der fortgesetzte Verstoß des Kunden gegen wesentliche Verpflichtungen(zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten) trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen

2. das Bestehen von Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden und wenn der Kunde die durch The Oce- ans schriftlich angeforderte Sicherheitsleistung nicht binnen 14 Tagen erbringt (zB Bankgarantie, Treuhander- lag);

3. wenn der Kunde angeforderte Vorauszahlungen trotz schriftlicher Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht leistet;

  1. . die Verletzung oder der Verstoß des Kunden gegen Verpflichtung im Sinne des Punktes X. oder XI.;

  2. wenn der Kunde die ihm eingeräumten Rechte vereinbarungswidrig, während aufrechter Vertragsbezie-

hung oder nach dessen Beendigung, gebraucht oder zu Zwecken, welche den Zielen des Vertrages offenbar widerstreben, missbraucht;

6. Unmöglichkeit der Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder die Ver- zögerung oder Verhinderung der Ausführung der Leistung durch den Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;

XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechtes.

  2. Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus und auf Grund von Vereinbarungen oder

Verträgen mit The Oceans sowie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. The Oceans steht es jedoch frei, den Kunden an dessen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.